Aufzugswart

Aufzugswart

Der Auftragnehmer veranlasst auf eigene Kosten die Schulung des Stammhausmeisters als beauftragte Person, welche über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügt.

Der Tätigkeitsumfang richtet sich nach der neuen Verordnung TRBS 3121, wobei nachfolgend genannte Punkte erfüllt werden:

  • Beaufsichtigung der Aufzugsanlage
  • Wöchentliche Sichtkontrolle der Aufzugsanlage (Etagenbündigkeit, Beleuchtung in und vor dem Aufzug, Kontrolle der Hinweisschilder, Akustikkontrolle, Sensorkontrolle der Lichtschranken) in jeder einzelnen Etage
  • Wöchentliche Dokumentation der Sichtkontrolle und ggf. die Aufzeichnung von Defekten und Fehlern